AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gassiservice
Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Gassiservice (Be)HüteHunde – Vanessa Meißner und dem Auftraggeber:
Vertragspartner: Der Vertrag kommt zwischen dem Gassiservice (be)HüteHunde im Folgenden „Gassiservice“ und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.
Voraussetzungen für die Teilnahme:
1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Parasiten und Krankheiten ist. Außerdem versichert der Hundehalter, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Der Impfausweis des Hundes ist auf Nachfrage vorzuzeigen.
2. Der Hundehalter versichert, dass er im Falle einer ansteckenden Erkrankung seines Hundes den Gassiservice sofort darüber in Kenntnis setzt.
3. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind auf Nachfrage vorzuzeigen. Bei Vertragsabschluss muss die Versicherungsnummer sowie der Versicherungsname hinterlegt werden.
4. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und dem Gassiservice mitgeteilt werden, so übernimmt der Gassiservice für die Folgen eines ungewollten Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch eine verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassiservice so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigungen an dem Gassigänger, für Verdienstausfälle und für alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung entstehen.
6. Es werden keine Hunde mit den folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband, Stachelhalsband o.a. tierschutzwidrige Erziehungshilfen.
7. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassiservice eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassiservice sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.
8. Der Gassiservice behält sich das Recht vor seine eigenen Halsbänder, Geschirre und Leinen für die Betreuung zu verwenden.
Leistungserbringung:
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Gassiservice Vertrag.
2. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht.
3. Der Gassiservice verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.
4. Der Gassiservice umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/ oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein lockerer Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigung in Form von jagdlichen Abenteuern des Hundes im Haus oder Garten, ggf. Abtrocknen des Hundes. Die dazu nötigen Utensilien werden dem Gassiservice vom Hundehalter gestellt. Die Gabe von Futter und Medikamente muss im Vorfeld mit dem Gassiservice besprochen werden.
5. Folgende Leistungen sind im Gassiservice nicht enthalten: Erziehungseinheiten des Hundes und zusätzliche Schulung des Hundehalters.
6. Die gebuchte Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassiservice die Haustür wieder schließt.
7. Der Gassiservice erfragt beim Kennenlerngespräch eine Zeitspanne, in der er den Hund für den Spaziergang abholen kann. Es besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf eine feste Uhrzeit, da diese aufgrund von Ausfällen oder Notfällen variieren kann.
8. Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Gassiservice-Vertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Nachfragen und Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert.
9. Platzreservierungen können seitens des Gassiservice nicht garantiert werden. Dies bezieht sich auf Gassi-Service Abos sowie auf Gassi-Service Einzelbuchungen. Wenn der Hundehalter eine Reservierung vornehmen möchte, so sofort ist eine Reservierungsgebühr zzgl. zum Gassi-Preis fällig. Die Reservierungsgebühr wird nur zurückerstattet, wenn die Reservierung durch den Gassiservice storniert werden muss. Eine Stornierung durch den Gassiservice kann bis zu 14 Tage vor der Betreuung stattfinden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den zu reservierenden Tagen sowie nach der Dauer der Betreuung. Diese Preise können der aktuellen Preisliste für Einzelbuchungen entnommen werden.
Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen, Kündigung & Widerrufs-Frist:
1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.
2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, werden Sie mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert.
3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.
4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet oder sofort nach Rechnungsstellung. Das Entgelt ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Ist spätestens am Abend des 1. des Monats das Geld nicht auf dem Firmenkonto eingegangen, so findet am Folgetag keine Betreuung statt. Die Betreuung wird erst wieder aufgenommen, sobald das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der nicht betreuten Tage. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird. Eine Information über das Ausbleiben der Betreuung durch den Gassiservice erfolgt nicht.
5. Das Monatsabo ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen vom Gassiservice oder dem Hundehalter gezahlt werden muss. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung oder Anspruch auf Ersatz der nicht genutzten Abo-Tage. Das Monatsabo beinhaltet 30 Urlaubstage des Gassiservice pro Jahr sowie 20 Krankheitstage und anderweitige Ausfalltage des Gassiservice. Für diese Tage findet keine Rückerstattung statt und es werden keine Ersatztermine gestellt. Das gleiche gilt ebenfalls für den Urlaub und jegliche Ausfälle des Hundehalters. Der Jahresurlaub für das folgende Jahr wird jeweils im Dezember des Vorjahres dem Hundehalter für seine Planung mitgeteilt. Eventuelle Änderungen sind möglich und werden dem Hundehalter vier Wochen im Voraus mitgeteilt.
6. Absagen/Ausfälle seitens des Gassiservice berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis des Abos zu mindern.
7. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende des darauf folgenden Abo-Monats. Die Kündigung ist in Textform an die Adresse vom Gassiservice (Be)HüteHunde oder per Email zu schicken. Eine Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
8. Das Abonnement läuft weiter, sofern nicht termingerecht gekündigt wird.
9. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
10. Widerrufs-Frist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die Adresse vom Gassiservice (Be)HüteHunde oder per Email zu schicken.
11. Der Gassiservice ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Sonderkündigungsrecht:
1. Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form von einem Beißunfall, behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende des darauf folgenden Abo-Monats muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats.
2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet dem Gassiservice eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats.
3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
5. Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.
7. Sollte der Gassiservice feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich das Recht vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende des darauf folgenden Abo-Monats muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats.
Witterung:
1. Der Gassiservice findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.
2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich der Gassiservice das Recht vor, die Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel.
3. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Gassiservice Preises oder auf Ersatztage für die ausgefallenen Termine. Diese Eventualitäten sind in den Abo-Preisen mit einkalkuliert und fallen unter anderweitige Ausfalltage.
4. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder die Absage des Termins/der Termine in Kenntnis gesetzt.
Haftungsausschluss:
1. Während der Betreuungszeit durch den Gassiservice bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
2. Die Haftung vom Gassiservice ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Aussage bezieht sich auf alle folgenden Haftungsausschlüsse:
3. Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet allein der Hundehalter.
4. Richtet der Hund beim Gassiservice Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.
5. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassiservice anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Gassiservice so ernsthaft verletzen, dass der Gassiservice Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf.
6. Der Gassiservice haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb etc.).
7. Der Hundehalter versichert dem Gassiservice, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.
8. Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassiservice keine Haftung.
9. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.
Arbeitszeit:
1. Der Gassiservice arbeitet von montags bis donnerstags. Die Betreuung freitags, samstags, sonntags und feiertags findet nur nach Absprache statt.
2. Für die Betreuung sonntags und feiertags wird ein Zuschlag von 50% auf den Gassi-Preis berechnet.
3. Nachts, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr, wird ein Zuschlag von 100% auf den Gassi-Preis berechnet.
Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice:
1. Absagen/Verspätungen durch den Gassiservice können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn eine Notfall Situation eintritt (ein Hund muss beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn z.B. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (der Gassiservice steht beispielsweise im Stau). In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt oder es wird ein qualifizierter Ersatz vom Gassiservice gestellt. Verspätungen durch den Gassiservice werden, wenn möglich, sofort nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit dem Gassiservice abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.
2. Die Absagen/Verspätungen beziehen sich nicht auf Ausfalltage, z.B. bedingt durch die Witterung (s.o.) oder auf Krankheitstage des Gassiservice. Diese Eventualitäten sind in dem Monatsabo berücksichtigt. In diesen Fällen besteht weder ein Recht auf eine Erstattung des Gassiservice-Preises noch auf Ersatztermine.
3. Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassiservice findet nicht statt. Diese Ausfälle sind in den Abo-Preisen enthalten. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, sich selbst um eine anderweitige Betreuung zu kümmern.
4. Im Falle einer Absage/Verspätung des Gassiservice wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.
Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:
1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassiservice durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.
2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassiservice teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassiservice nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.
3. Erkrankungen des Hundes, die dazu führen, dass er nicht am Gassiservice teilnehmen kann, berechtigen weder zu einer Erstattung des Gassiservice Preises noch zur Vereinbarung von Ersatzterminen.
Tierarztbesuche:
1. Wenn der Gassiservice eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt.
2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.
3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt.
4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.
Individuelle Sonderleistungen & Wünsche:
Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten setzen sich nach zeitlichem Aufwand und den Fahrtkosten, sowie eventuellen Behandlungskosten zusammen. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter definiert.
Bild- & Videomaterial:
1. Der Gassiservice behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen.
2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch den Gassiservice einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Gassiservice/Training, E-Mail etc.
3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung vom Gassiservice und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen.
4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
Copyright:
Unterlagen, die vom Gassiservice im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gassiservice zulässig.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Schlussbestimmung:
1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von (Be)HüteHunde - Vanessa Meißner, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.
2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Einzel oder Abo-Preises
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.